
Textilrecycling in Deutschland, Kurzfassung
Studienarbeit: Textilrecycling in Deutschland, Kurzfassung

Was wir machen
Die Mitglieder im Fachverband Textil-Recycling sind Fachbetriebe, die gebrauchte Textilien erfassen, sortieren und verwerten. Sie arbeiten bei der Alttextilsammlung mit karitativen und kirchlichen Organisationen zusammen. Die Aufgeschlossenheit der Bürger für gemeinnützige Anliegen und umweltfreundliche Produktverwertung sorgt dafür, daß den Unternehmen Qualitätsware zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt seit einiger Zeit nicht nur für Straßen-, sondern auch für Containersammlungen.
In Fachbetrieben werden die Alttextilien in modernen Sortieranlagen nach Sorten, Artikeln und Qualität sortiert. Sie durchlaufen dabei drei Produktionsstufen (vergleiche News Nr.11: Warenproduktion im Textilrecycling). Aufgrund der angewandten Sortierungskombinationen entstehen dabei bis zu mehr als 200 Sorten gebrauchter Bekleidungen. Der kleinere Anteil der dabei entstehenden Fertigprodukte für den Endverbraucher werden in Second-Hand-Läden verkauft. Ein sehr viel größerer Anteil wird weltweit exportiert, insbesondere in östliche Nachbarländer und Länder der Dritten Welt.
Wem wir nützen
Der Umwelt:
Der Grundsatz "Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallbeseitigung" wäre ohne unsere Recyclingbetriebe in der Textilbranche nicht umzusetzen. Das Textilrecycling führt dazu, daß lediglich noch 10% der Alttextilien auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen entsorgt werden müssen.
Dem Arbeitsmarkt in Deutschland:
Für deutsche Textil-Recycling-Firmen arbeiten ca. 10.000 Menschen, vorwiegend Arbeitnehmer ohne Ausbildung und mit geringer Qualifikation- in unserer heutigen Gesellschaft zunehmend wichtiger. In ganz Westeuropa dürften es rund 100.000 Personen sein. Dies sind 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihren Steuern zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen, ebenso wie die Recycling-Betriebe mit ihren Umsatz- und Einkommenssteuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen.
Dem Arbeitsmarkt in den Käuferländern:
Ein interessantes und auch übereinstimmendes Ergebnis einer Studie der Schweizerischen Akademie für Entwicklung (SAD) und einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung war, daß fachgerecht verarbeitete Gebrauchtkleidung vor allem in den Empfängerländern Arbeitsplätze auf dem sogenannten informellen Sektor schafft (Handel und Dienstleistung). In den afrikanischen Drehscheiben schafft das Produkt Gebrauchtkleidung das größte Potential an Arbeitsplätzen, da sie keine großen Investitionen (finanziert z.B. von der Weltbank) benötigen, sondern mit relativ einfachen Mitteln zu bewerkstelligen sind.
Den Regierungen der Empfängerländer:
Sie nehmen Zölle und Abgaben ein und die Häfen werden ausgelastet.
Den gemeinnützigen Einrichtungen:
Karitative und kirchliche Einrichtungen arbeiten mit unseren Mitgliedsfirmen zusammen und finanzieren auf diese Art ihre satzungsgemäßen Aufgaben. Altkleidersammlungen gelten als Sachspenden, die in finanzielle Hilfe umgewandelt wird.
In vielen Fällen wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, mit einem Teil der besten Ware ihre Kleiderkammer auszustatten, damit sie in Notsituationen schnell helfen können.
Jedem von uns:
Wenn die deutschen Recyclingbetriebe keine ausreichenden Erträge mehr erwirtschaften können und deshalb Arbeitnehmer freisetzen müßten, würde das nicht nur den Arbeitsmarkt belasten. Es hätte für jeden von uns spürbare Nachteile:
Aufgrund der zwangsläufig sinkenden Verwertungsquote wäre die Bundesregierung nach dem deutschen Abfallrecht verpflichtet, durch eine Bundesverordnung, ähnlich der Verpackungsverordnung, eine Verwertungsquote - etwa in derselben Höhe, wie sie zur Zeit durch den Markt erreicht wird - vorzuschreiben. Damit wären die Textilproduzenten gezwungen, ein eigenes Verwertungssystem aufzubauen oder sich einem bestehenden System anzuschließen. Die daraus resultierenden Kostenbelastungen würden die Produzenten an die Käufer ihrer Produkte weitergeben mit der Folge, daß die Textilien teurer werden. Auch umweltpolitisch wäre eine solche Lösung fragwürdig, weil die Textilien über die kommunale Müllbeseitigung in die Verbrennung oder auf die Deponie gehen und dadurch die Umwelt belasten würden.
Die Recyclingunternehmen sorgen also dafür, daß das nicht passiert. Unsere Arbeit schont also nicht nur die Umwelt, sondern auch ihr Geld. Denn mit der Überlassung gebrauchter Textilien an Recyclingunternehmen sparen sie die Müllgebühren, die sie sonst an die Kommune für die Entsorgung über die Mülltonne zahlen müßten.
Was wir wollen
"Wem wir nützen" hat gezeigt: Textilrecycling ist umweltpolitisch unverzichtbar, sozialpolitisch erforderlich und nützlich für jeden von uns.
Die Frage, "Was wir wollen" ist deshalb einfach beantwortet:
Wir wollen, daß die im freien Wettbewerb erreichte Alttextilverwertung, die allen nur Vorteile bringt, erhalten bleibt.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, das die unverzichtbaren Eckpunkte des deutschen Textilrecyclingsystems erhalten bleiben und die Rahmenbedingungen verbessert werden.
Dazu gehört vor allem
Nach europäischem und deutschem Abfallrecht werden insbesondere im Container gesammelte Altkleider als Abfall definiert, weil davon ausgegangen wird, daß derjenige, der seine Kleidung in einen Container wirft, sich dieser Bekleidungsstücke "entledigen" will. Diese möglicherweise einmal zutreffende Auffassung beruhte darauf, daß die Kleidungsstücke früher nur circa. 40% des Containerinhaltes ausmachten, das heißt, daß 60% des Inhaltes Textilien waren, bei denen die Absicht im Vordergrund stand, sie in erster Linie loszuwerden.
Abgesehen davon, daß Altkleider inzwischen auf viele Arten sortenrein erfaßt werden(zum beispiel durch Haus- und Straßensammlungen), ist dies seit einiger Zeit auch bei Containersammlungen der Fall. Sogenannte Fehlwürfe sind die Ausnahme geworden. Grund dafür ist die enge Zusammenarbeit der Textilrecycler mit karitativen Einrichtungen. Wer heute seine Gebrauchtkleidung zur Verfügung stellt, will nicht in erster Linie Gebühren für die Abfallentsorgung sparen, sondern sich vor allem umweltgerecht verhalten. Daneben steht in vielen Fällen die Absicht, mit der Überlassung der Altkleider die Arbeit kirchlicher und karitativer Einrichtungen zu unterstützen. Wer das will, wirft keinen Abfall in die Sammelbehälter, sondern weiterhin tragbare Bekleidung.
Hinzu kommt das ständige Bemühen der Textil-Recycling-Firmen, die Qualität der Ware durch entsprechende Werbemaßnahmen und schriftliche Hinweise auf den Containern zu verbessern. Auf diese Weise konnte der Anteil der in Containern gesammelten verwendbaren und verwertbaren Altkleidung auf 90% gesteigert werden.
Der Fachverband Textil-Recycling setzt sich bei den zuständigen deutschen und europäischen Stellen mit Nachdruck dafür ein, daß sich unter den geänderten Sammelbedingungen die Einsicht durchsetzt, daß Altkleider nicht mit dem Einwurf in Sammelcontainer zu Abfall werden.
Wenn das gelingt, würden viele vom Verband als diskriminierend empfundene Wettbewerbshindernisse entfallen. Unseren Mitgliedern würde die Möglichkeit eröffnet, noch effektiver zum Nutzen der Umwelt und zum Vorteil aller Beteiligten tätig zu werden.
die Gewährung berechtigter Zollvergünstigungen
Aufgrund bestehender Zollvereinbarungen der Europäischen Union mit dritten, nicht der EU angehörenden Ländern, werden Präferenzen (Vergünstigungen) bei Einfuhrzöllen gewährt, wenn es sich bei der eingeführten Ware um sogenannte Ursprungsware handelt. Das sind solche Waren, die in einem Mitgliedstaat der Europäische Union vollständig hergestellt worden sind. Der Nachweis dieser Voraussetzung ist bei Textilien deshalb sehr schwierig, weil selbst von allgemein bekannten deutschen Firmen hergestellte und produzierte Kleidung ihren Urspung nicht unbedingt in der Europäischen Union haben muß. Dasselbe gilt im Übrigen auch für manche Fahrzeuge großer Autohersteller, die im aussereuropäischen Ausland produziert werden. Dies sind zwar Fahrzeuge des Herstellers, dennoch aber keine europäische Ursprungsware. Hinzu kommt, daß Textilien auch importiert werden, zum Beispiel als billige Importware aus Niedriglohnländern. Das zeigt, wie schwer es ist, für Alttextilien ein Ursprungszeugnis zu begründen.
Bis September 1999 war es in der Europäischen Gemeinschaft völlig unbestritten (wie auch in den mittel- und osteuropäischen Staaten), daß Alttextilien, die in den Mitgliedsstaaten der EG gesammelt und zur Wiederverwendung (also zum Verkauf in Seconhand-Läden) exportiert wurden, Ursprungserzeugnisse der Mitgliedsstaaten der EG und deshalb präferenzbegünstigte Waren darstellten.
Im September 1999 hat der Zollkodex-Ausschuß der EG - für die Textilrecyling-Branche völlig unerwartet und unvorhersehbar - beschlossen den Alttextilien die Ursprungseigenschaft abzuerkennen. Das hatte zur Folge, daß von heute auf morgen - zumindest in Deutschland - die Ausstellung von Präferenzzeugnissen verweigert worden ist und die Importeure teilweise hohe Importzölle zahlen mußten.
Der Fachverband Textil-Recycling hat alles in seinen Kräften stehende unternommen, um die damit verbundenen Folgen zu mildern.
Durch seine Bemühungen, die vom Bundesfinanzministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelstag unterstützt wurden, konnten die schlimmsten Konsequenzen abgewendet werden. Die Kommission in Brüssel kam nicht daran vorbei, einzusehen, daß sie zu weit gegangen war. Sie hat sich deshalb bereit erklärt, entsprechend einer noch nich rechtskräftigen Regelung der Welthanelsorganisation (WTO) künftig das "Sammeln, Verpacken und Versenden" von Altkleidung als ursprungsbegründend anzuerkennen.
Obwohl dies noch nicht geltendes Recht geworden ist, halten sich die Exporteure mit Unterstützung des DIHT an diese Regelung; der DIHT stellt die dazu notwendigen "Sammelzeugnisse" aus.
An nach wie vor großes Problem besteht darin, daß die Zollverwaltungen von Nicht-EG-Ländern auf die in den letzten drei Jahren importierten Altkleidern nachträglich Importzölle von bis zu 120% (Polen) erheben. Damit sind die dortigen Importfirmen über Nacht vor die Existenzfrage gestellt worden. Der Fachverband Textil-Recycling setzt sich zurzeit auf allen Ebenen dafür ein, daß der Gute Glaube dieser Importeure an die Ursprungseigenschaft als Voraussetzung der zollfreien Einfuhren geschützt und damit die Nachverzolung abgewendet wird.
die Verhinderung wettbewerbsverdrängender Wirtschaftsbetätigung von Kommunen
Heutige Grundlage des erfolgreichen Textilrecyclings in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetz. Es enthält die ausdrückliche Regelung, daß Abfälle aus privaten Haushaltungen den Gemeinden dann nicht überlassen werden müssen, wenn sie durch eine gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden.
Diese sogenannte Privatisierung auch des Textilrecyclings wird zunehmend von Kommunen unterlaufen, die durch eine wirtschaftliche Betätigung in diesem Bereich ihre Finanzausstattung verbessern wollen. Abgesehen davon, sieht der Fachverband Textil-Recycling darin einen Verstoß gegen die sogenannten Subsidiaritätsklauseln der Länder-Gemeindeordnungen. Danach ist in allen Bundesländern eine wirtschaftliche kommunale Betätigung nur zulässig, wenn sie einem öffentlichen Zweck dient. Davon kann bei einer Alttextilentsorgung aus rein erwerbswirtschaftlichem Gewinnstreben keine Rede sein. Dabei kann es keine Rolle spielen, ob die Kommunen hierbei in Eigenregie operieren, beliehenen Unternehmungen Monopolstellungen im Gemeindegebiet verschaffen oder mit der Gründung von Eigenbetrieben agieren, auf die sie bestimmenden Einfluß ausüben.
Der Fachverband Textil-Recycling begrüßt deshalb, daß sich die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder jetzt dieses Problems angenommen hat.
Um so erstaunlicher und angesichts der im Bereich des Textilrecyclings erreichten Verwertungsquoten nicht verständlich erscheint dagegen der das Anliegen der Wirtschaftsminister konterkarierende Vorstoß der Länder-Umweltminister. Mit ihrer am 27./28. Oktober 1999 in Augsburg formulierten Position, wonach es sich "anbieten könnte, den Kommunen die Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushaltungen zu übertragen" setzten sie sich in Widerspruch zur geltenden Rechtslage und reden den Interessen der Kommunen das Wort zum Nachteil einer funktionierenden Recyclingwirtschaft. Der Fachverband Textil-Recycling wird nicht akzeptieren, daß die als Folge einer möglicherweise verfehlten Umweltpolitik bestehende Unterauslastung kommunaler Entsorgungsbetriebe zu Lasten der funktionierenden Textil-Recyclingwirtschaft gelöst wird.

